Begleiteter Umgang ist ein Angebot zur Regelung und Umsetzung des Umgangsrechts. Der Begleitete Umgang ermöglicht es Kindern, auch in belastenden Situationen mit den Eltern Kontakt zu halten. Er ist eine Möglichkeit zur Kontaktanbahnung bei Kindern, die einen Elternteil schon längere Zeit nicht mehr gesehen haben. Ebenso kann der Begleitete Umgang ein wichtiges Element sein bei der Vorbereitung und Begleitung der Rückführung von Kindern in das Familiensystem.
Zielgruppe
Eltern und Kinder, die sich in hochbelasteten Trennungs- und Scheidungssituationen befinden und bei denen eine gütliche Einigung/Klärung in Bezug auf das Umgangsrecht nicht erreicht werden konnte oder eine Gefahr für das Wohl des Kindes nicht ausgeschlossen werden kann.
Ziele
Aufbau und Erhalt des Eltern-Kind-Kontaktes zum getrennt lebenden Elternteil oder anderen wichtigen Bezugspersonen nach einer Trennung/Scheidung
Umsetzung des Rechts auf Kontakt zu beiden Elternteilen/wichtigen Bezugspersonen
Begleitung bei den geplanten Besuchskontakten
Beratung und Vermittlung bei Konflikten
Unterstützung bei der Gestaltung der Umgangsplanung
Entlastung der Kinder bei Loyalitätskonflikten, Schuldgefühlen und Überforderungen
Umfang der Hilfe
Zwischenschritt Jugendhilfe stellt zwei kindgerechte Räume mit Garten als neutralen Ort für die Besuchskontakte zur Verfügung. Die Räume sind einzeln begehbar, so dass sich hochstrittige Eltern nicht begegnen müssen. Fußläufig sind ein Park und Spielplätze erreichbar.
Umfang und Dauer der Leistung richten sich nach den mit dem Kostenträger vereinbarten Rahmenbedingungen.
Rechtliche Grundlage
Begleiteter Umgang wird im Rahmen des §18 Abs. 3 SGB VIII erbracht.