Schulbegleitung/Inklusionsassistenz ist eine Maßnahme der Eingliederungshilfe im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe an der Gesellschaft und Bildung und umfasst die Begleitung von Kindern und Jugendlichen in Kindertagesstätten, Schulen und gegebenenfalls auch während der Freizeit.
Zielgruppe
Zielgruppe der Maßnahme sind Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder seelisch-emotionalen Einschränkungen, die einen Unterstützungsbedarf in der Kindertagesstätte, im Schulunterricht oder während der Freizeit aufweisen, welcher nicht von Seiten der Einrichtungen/den Eltern gedeckt werden kann.
Ziele
Zugehörigkeit zur Gruppe/Gemeinschaft
Erwerb von sozialen Kompetenzen und Handlungskompetenzen
Förderung der Motorik, Sprache, Kommunikationsfähigkeit
Stärkung des Selbstwertgefühls
Entwicklung von Handlungsstrategien zur Bewältigung/zum Umgang mit den vorhandenen Beeinträchtigungen
größtmögliche Unabhängigkeit von Unterstützung
Umfang der Leistung
Umfang und Dauer der Leistung richtet sich nach den mit dem Kostenträger vereinbarten Rahmenbedingungen, umfasst aber in der Regel zunächst ein Kindergarten-/Schuljahr, kann aber auch über mehrere Jahre angelegt sein.
Rechtliche Grundlage
Schulbegleitung/Inklusionsassistenz wird im Rahmen der §§ 35a SGB VIII; 112 Absatz 1 Satz 1 SGB IX, und § 78 SGB IX angeboten.